Leuchtmittel richtig entsorgen
Viele Leuchtmittel enthalten wertvolle Ressourcen, die durch richtiges Recyceln wiederverwertet werden können. Ausserdem enthalten einige alte Leuchtmittel wie die Energiesparlampe geringe Mengen an Schadstoffen, welche Gesundheit und Umwelt gefährden können. Aus diesem Grund dürfen die meisten Lampen und Leuchten nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an einer Schadstoff-Sammelstelle abgegeben werden. Auch eine Rückgabe an den Händler ist möglich.
Quick-Check: Entsorgung von Leuchtmitteln
Diese Leuchtmittel dürfen in den Hausmüll
Glühlampen
Halogenlampen
Diese Leuchtmittel dürfen NICHT in den Hausmüll
Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
LED-Lampen
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Wir empfehlen spätestens beim Leuchtmittelwechsel die Umrüstung auf LED. LED-Lichttechnik hat eine höhere Lebensdauer, spart deutlich Energie ein und bietet die Möglichkeit, das Licht exakt auf den persönlichen Geschmack und den Einsatzbereich abzustimmen.
Lampen und Leuchten richtig entsorgen
Herkömmliche Glühlampen
Glühlampen dürfen in den Hausmüll, jedoch nicht in den Glascontainer, da die Metallwendel schwer vom Glas zu trennen ist.
Halogenlampen
Halogenlampen gehören genauso wie Glühlampen – mit denen sie eng verwandt sind – in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer.
Leuchtstoffröhren
Leuchtstofflampen – umgangssprachlich oft Neonröhre genannt – enthalten Quecksilber und müssen bei einer Schadstoff-Sammelstelle abgegeben werden.
Energiesparlampen
Unbeschädigte Energiesparlampen müssen aufgrund des Quecksilbergehalts bei einer Schadstoff-Sammelstelle bzw. einem Wertstoffhof abgegeben werden. Das Vorgehen bei beschädigten Energiesparlampen erklären wir weiter unten.
Leuchten allgemein
Leuchten, also z. B. Hänge-, Decken-, Tisch- oder Stehleuchten gelten als Elektro-Altgeräte und müssen daher bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Das gilt auch für dekorative Leuchten mit fest verbauten LEDs wie z. B. LED-Panels oder LED-Strips.
LED-Lampen
LED-Leuchtmittel müssen ebenfalls bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Als Elektro-Altgeräte dürfen sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Schadstoffe gibt es bei LED-Lampen jedoch keine.
Was tue ich bei kaputten bzw. zerbrochenen Energiesparlampen?
Energiesparlampen zerbrechen bei vorsichtigem Gebrauch normalerweise nicht. Ist ihre Lebensdauer überschritten, fallen sie einfach aus. Zerbricht eine Energiesparlampe dagegen, tritt gesundheitsschädliches Quecksilber aus.
Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie Schritt für Schritt dieser Anleitung, um die kaputte Energiesparlampe schnell, einfach und sicher zu entsorgen:
Heizung und Klimaanlage abschalten
Raum für mindestens 15 Minuten lüften
Währenddessen nicht im Raum aufhalten
Gummihandschuhe anziehen
Bruchstücke mit einem steifen Karton zusammenkehren
Reste in ein luftdicht verschlossenes Gefäss geben (z.B. ein Konservenglas)
Glatte Böden feucht abwischen
Reinigungstuch ebenfalls in ein luftdicht verschliessbares Gefäss geben
Auf Teppichen, Decken und Polstern mit einem Klebeband Staub und Splitter aufnehmen
Klebeband samt Staub und Splitter ebenfalls in ein luftdicht verschließbares Gefäss geben
Die Gefässe gehören nicht in den Hausmüll, sondern werden bei einer Schadstoffsammelstelle abgegeben
Reinigungsutensilien und Gummihandschuhe dürfen mit dem Hausmüll entsorgt werden